Diskussion:Rosenhaingasse 6 - 8
Im 2. Entwurf zum 4.0 Flächenwidmungsplan ist im Juni 2016 erkennbar, dass ein Großteil des Parks (Landschaftsschutzgebiet) als Wohngebiet gewidmet werden soll. Ein Streifen an der Straße soll als Vorbehaltsgebiet "kommunalen Einrichtungen" dienen. SOKO Altstadt wird diese Planungen kritisch hinterfragen. Gleichzeitig wird das Landeskonservatorat des BDA gebeten, die Schutzwürdigkeit des Hauses zu prüfen. Der Landeskonservator hat am 30.8.2016 mitgeteilt, dass die "Villa Neumann" außertourlich in das Unterschutzstellungsprogramm aufgenommen wurde. "Aber wie Sie selbst schreiben, haben wir betreffend Verbauung der umliegenden Freiflächen leider wohl keine echte Handhabe". Wir wissen, dass der Umgebungsschutz vor Jahren gefallen ist, aber dennoch: das gibt wieder Hoffnung. Laukhardt (Diskussion) 14:16, 30. Aug. 2016 (CEST)
Nachdem Ende 2019 von der Stadtplanung Bebauungsplan-Pflicht für das bisherige (seit 2016) Aufschließungsgebiet verordnet wurde, haben wir am 22.1.2020 beim BDA nachgefragt. Antwort des BDA vom 3. März 2020: ."... teilen wir mit, dass auf Grund eines eingebrachten Rechtsmittels gegen den Unterschutzstellungsbescheid derzeit das Beschwerdeverfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig ist." Vermutlich wurde Einspruch erhoben. Die Vorgänge deuten daraufhin, dass Park und Villa "verwertet" werden sollen. Laukhardt (Diskussion) 13:31, 16. Mär. 2020 (CET)