Moserhofgasse 48 (Graz)

From Baugeschichte

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47° 3' 35.92" N, 15° 27' 14.85" E


Letztes Biedermeierhaus

Im Jahr 1828 war das Moserhofschlössl (Münzgrabenstraße 94) in den Besitz des Grazer Theaterdirektors Josef Althaller (eigentlich Joseph Stöger) gekommen, der dann ab 1838 statt des zum "Beerdigungsplatz zu St. Peter" führenden Feldweges die Moserhofgasse anlegen und entlang dieser 31 eingeschossige traufständige Häuschen für Keuschler errichten ließ.

Das einziges authetisch erhaltene Beispiel der ursprünglichen Gassenverbauung befindet sich auf Nr. 48.[1] Das eingeschossige, fünfachsige Haus mit Satteldach ist durch seine schlichte Biedermeier-Fassade mit klassizierenden Elementen ober dem Portal bemerkenswert und als letztes einer ehemals geschlossenen "Keuschen"-Zeile wohl denkmalwürdig. Der kleine Bau, ehemals der Familie Petek gehörig, wird inzwischen von den umliegenden Neubauten nahezu erdrückt und es ist zu befürchten, dass auch hier der Respekt vor der Vergangenheit ins Hintertreffen geraten wird.

Mitte Mai 2017 abgerissen.

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Nach dem Abbruch der anschließenden, niedrigen Bauobjekte kam schon Sorge auf um das letzte, noch weitgehend unveränderte Biedermeierhaus. Das bestätigte sich nun durch ein ausgehängtes Edikt vom 1.2.2017: Die Projekt Moserhofgasse 48 der ROTO Immobilien GmbH & Co KG hat um die Bewilligung zur

Errichtung eines Wohnhauses mit 10 Wohneinheiten, die Errichtung einer Tiefgarage mit 10 Stellplätzen, die Errichtung eines Müll- und eines Fahrradabstellplatzes, die Errichtung von Einfriedungen sowie die Errichtung einer Solaranlage auf dem Grundstück Nr. 1773/3, KG Jakomini, angesucht. Die Zu- und Abfahrt in die Tiefgarage erfolgt über die Moserhofgasse. Gegen das Vorhaben können bis Freitag, dem 17. März 2017, bei der Behörde (Bau- und Anlagenbehörde, Europaplatz 20, 8020 Graz) schriftlich Einwendungen erhoben werden. Das alte Haus ist in der Österr. Kunsttopographie 2013 beschrieben, und daher sollte doch die noch heute erbetene Intervention des Bundesdenkmalamtes Erfolg versprechen, auch wenn hier leider keine Altstadt-Schutzzone vorliegt Laukhardt (Diskussion) 14:24, 19. Feb. 2017 (CET)

Die umgehend eingelangte Stellungnahme des Denkmalamtes war negativ, aber dann erfuhren wir, dass für das Haus in der Bauverhandlung am 27.4.2014 nur ein Ausbau zu fünf Wohnungen, aber kein Abbruch beantragt war: "...hat um die Bewilligung zum Umbau des straßenseitigen Wohngebäudes zu 5 Wohneinheiten sowie zur Errichtung eines 3-geschoßigen Neubaus mit 6 Wohneinheiten (in Form eines hofseitigen Zubaus sowie um geringfügige Geländeveränderungen, auf dem Grundstück Nr. 1773/3, EZ 2374, KG Jakomini, angesucht." Auch das Denkmalamt hat in seiner Stellungnahme 2015 zwar die Denkmalwürdigkeit nicht zuerkannt, aber die Erhaltung befürwortet: "Aus Sicht des Bundedenkmalamtes verfügt das Haus daher über eine regionale architekturgeschichtliche und städtebauliche Bedeutung, die zwar nicht ausreichend hoch für eine Unterschutzstellung nach den Kriterien des Denkmalschutzgesetzes ist, eine Erhaltung des Hauses aber in Hinblick auf die Baugeschichte der Stadt Graz rechtfertigt."

Lt. Bezirksrat hat es inzwischen keine weitere Bauverhandlung gegeben, die nun den Abbruch vorsieht. Uns war das zunächst unerklärlich und wir haben die Leiterin der Baubehörde gebeten, uns oder einer der befassten Institutionen (Landeskonservatorat, ASVK, Bezirksrat Jakomini) auf diese Frage zu antworten. Indirekt haben wir dann erfahren, dass eben dieses Edikt eine neuerliche Bauverhandlung ersetzte, womit die Angelegenheit als rechtlich korrekt zu bezeichnen ist.

Mitte Mai 2017 wurde nun mit dem Abbruch begonnen. Wenigstens waren aufmerksame Grazer in der Lage, einige Fotos davon zu machen.

Laukhardt (Diskussion) 20:43, 21. Mai 2017 (CEST)

references

  1. Österr. Kunsttopographie, Graz, Band LX, 2013
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